Benutzungs- und Entgeltordnung für die
Gemeindebücherei Ellerbek
(Stand August 2013)
(Stand August 2013)
§ 1
Benutzerkreis
Benutzerkreis
Die Gemeindebücherei Ellerbek ist eine öffentliche Einrichtung. Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien zu entleihen. Für Kinder unter sechs Jahren können die Eltern Medien entleihen.
§ 2
Öffnungszeiten, Anschrift und Erreichbarkeit
Öffnungszeiten, Anschrift und Erreichbarkeit
Mittwoch: 8.30 – 10.30 Uhr
16.00 – 18.30 Uhr
Rugenbergener Mühlenweg
25474 Ellerbek
Tel : 305113 (während der Öffnungszeiten)
E-Mail : buecherei.ellerbek@googlemail.com
§ 3
Benutzerausweis
1) Medien werden grundsätzlich nur bei Vorlage eines Benutzerausweises entliehen, der bei der Gemeindebücherei unter Vorlage eines gültigen Personalausweises beantragt werden kann.
2) Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten erforderlich, der/die für Schäden und die nach Anlage dieser Ordnung zu zahlenden Entgelte selbstschuldnerisch aufkommt.
3) Benutzer(innen) bzw. Erziehungsberechtigte erkennen die Benutzungs- und Entgeltordnung bei Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an.
4) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und ist zu jeder Ausleihe mitzubringen.
5) Der Verlust des Benutzerausweises sowie eine Namensänderung bzw. ein Wohnungswechsel sind der Gemeindebücherei unverzüglich mitzuteilen.
6) Für den Ersatz eines verloren gegangenen oder beschädigten Benutzerausweises wird ein Entgelt nach der Anlage dieser Ordnung fällig.
7) Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Gemeindebücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.
§ 4
Leihfristen
Leihfristen
1) Die Leihfrist beträgt für
a) Bücher und Hörbücher : 3 Wochen
b) Zeitschriften und DVDs : 1 Woche
c) Sämtliche Weihnachts-Medien : 1 Woche
a) Bücher und Hörbücher : 3 Wochen
b) Zeitschriften und DVDs : 1 Woche
c) Sämtliche Weihnachts-Medien : 1 Woche
In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist gekürzt oder verlängert werden.
2) Eine dreimalige Verlängerung der Leihfrist der unter §4 Abs. a und b genannten Medien ist möglich, sofern die betreffenden Medien nicht bereits vorgemerkt sind. Weihnachtsmedien können grundsätzlich nicht verlängert werden.
3) Sie muss rechtzeitig vor Ablauf der Leihfrist unter Angabe des/der Entleihenden mündlich (auch telefonisch während der Öffnungszeiten) oder schriftlich (auch per E-Mail) beantragt werden.
4) Bei Überschreiten der Leihfrist werden Entgelte nach dieser Ordnung fällig
5) Die Gemeindebücherei Ellerbek kann entliehene Medien jederzeit zurückfordern.
§ 5
Vormerkungen
§ 6
Benutzungsentgelte
Benutzungsentgelte
1) Überschreitung der Leihfrist (§ 4 Abs. 3)ab dem zweiten Öffnungstag
pro Öffnungstag und Medium: 0,50 Euro
1. schriftliche Mahnung: 1,50 Euro
2. schriftliche Mahnung: 1,50 Euro
3. schriftliche Mahnung: 5,00 Euro
2) Benutzerausweis: 1,00 Euro
3) Lesegebühren
Allen registrierten Lesern steht die Gemeindebücherei Ellerbek kostenlos zur Verfügung.
§ 7
Verpflichtung der Benutzer(innen)
Verpflichtung der Benutzer(innen)
2) Das Essen, Trinken und Rauchen ist in der Gemeindebücherei nicht gestattet.
3) Die Benutzer(innen) der Gemeindebücherei sind verpflichtet, sich bei der Entgegennahme der Medien von deren ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen.
4) Die Medien gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn insoweit nicht unverzüglich Beanstandungen geltend gemacht werden.
5) Die Medien sind von den Benutzer(innen)n sorgfältig zu behandeln und vor Beschmutzung und Beschädigung zu schützen; Veränderungen (z.B. Unterstreichungen, Anmerkungen, Reparaturen) sind nicht gestattet.
6) Verursachte Schäden (Beschädigungen, Beschmutzungen, Veränderungen) und der Verlust von Medien sind der Gemeindebücherei unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
7) Die Weitergabe der Medien an Dritte ist den Benutzern nicht gestattet.
§ 8
Haftung
Haftung
2) Der Schadenersatz ist auf Verlangen der Gemeindebücherei in Geld zu leisten.
§ 9
Hausrecht
Hausrecht
2) Das Büchereipersonal ist berechtigt, den Benutzer(innen) Weisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten.
3) Das Büchereipersonal ist berechtigt, Benutzer(innen), die gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen, zeitweise oder ständig von der Benutzung der Bücherei auszuschließen.
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